Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet grob übersetzt List, Verstohlenheit, Heimlichtuerei. Das klingt jetzt erstmal ganz niedlich, ist es aber definitiv nicht!!!
Beim Stealthing handelt es sich nicht unbedingt um eine Sextechnik, sondern eher um das „wie“. Mit Stealthing ist das heimliche Abstreifen oder Weglassen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr gemeint. Der Betroffene wird also ohne Wissen und Einwilligung der Gefahr übertrag-barer Krankheiten ausgesetzt.
Und natürlich ist das strafbar, und kann zur Anzeige gebracht werden. Das BGH hat in einem Beschluss festgehalten, dass Stealthing als sexueller Übergriff gemäß § 177 StGB strafbar sein kann.
§ 177 StGB:
Diese Vorschrift regelt Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Die heimliche Entnahme des Kondoms kann als Verletzung des Willen des Partners gewertet werden, der geschützten Sex erwartet hat.
Begründung:
Der BGH argumentiert, dass die Verwendung oder Nichtverwendung eines Kondoms die Art und Weise des Sexualverkehrs betrifft und eine qualitative Veränderung darstellt.
So weit das Ganze im Behördendeutsch. Nichts desto trotz ist es eine Handlung, die jedem passieren kann. Überall. Aber was tun, wenn man es zu spät bemerkt, oder gar überhaupt nicht? Wende Dich an Deine Polizeidienststelle. Ja, es steht Aussage gegen Aussage. Wenn Du jedoch beim Arzt warst, kannst Du so schon sehr viel beweisen.
Ja, ich weiß. Es ist peinlich. Du schämst Dich. Egal ob es sich um den Sexpartner handelt, Deine sexuelle Orientierung, oder weil Du eine Veranstaltung besucht hast. TU DAS NICHT!!!! ES IST NICHT OKAY!!!!
Ich wiederhole mich hier wieder mal: ein NEIN ist ein NEIN. Und wenn Du das nicht möchtest, muss Dein Sexpartner das akzeptieren. Und Stealthing ist definitiv Missbrauch. Das musst Du Dir nicht gefallen lassen. Wehr Dich!!!!